Sie suchen Fördermittel und Zuschüsse für Ihre neue oder alte Heizungsanlage, Solaranlage oder Pellet-Kaminofen? Bis zu 50 Prozent Fördermittel vom Staat ohne Rückzahlung, KfW, IWO und Bafa Fördermittel, Programme und
Zuschuesse bis zu 50 % und steuersparende Investitionsmodelle vom Finanzamt für energieeffiziente Heizungen und erneuerbare Energien im Wärmemarkt wie Solaranlagen, Geothermie, Windkraftanlagen, Waermepumpen, Photovoltaikanlagen, BHKW-Blockheizkraftwerke, Kraft-Waerme-Kopplung, Klima- und Kaelteanlagen, Öl- und Gas-Brennwert-Heizkessel, Biomasse Heizgeräte und Biomasseverfeuerungsanlagen für Hausbau, Neubau, Altbau, Sanierung, Modernisierung, altersgerechtes Bauen. Marktanreizprogramm der Bundesregierung für erneuerbare Energien und Energiespar-Beratung für private und gewerbliche Häuslebauer, Sanierer und Modernisierer. Investition in Energieeffizienz mit öffentlichen Finanzierungshilfen. Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es bis zu 50 % Geld vom Staat zurück. Die Europäische Union, der Bund, die Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen die Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Nutzen Sie die Förderinformationen mit allen Programmen und Zuschüssen für private und gewerbliche Bauherren. Finden Sie Ihren persönlichen Zuschuss oder Ihre Kreditfinanzierung in der umfangreichsten und aktuellsten Fördermitteldatenbank Deutschlands für alle
Vorhaben im Bereich Bauen, Sanieren und Energie sparen. In der Datenbank befinden sich rund 5.800 aktuelle Förderungen, Programme und Zuschüsse der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes. 145 Milliarden Euro staatliche Fördermittel werden jedes Jahr vergeben! Holen Sie sich Jetzt die Zuschüsse und Fördermittel die Ihnen staatlich garantiert
zustehen. Zwei Drittel aller Fördergelder sind nicht rückzahlbare Zuschüsse! Zusätzlich zu den nicht rückzahlbaren Zuschüssen, gibt es zinsverbilligte und zinslose Kredite und Darlehen. Solarkollektoren, Biomasseheizungen und hocheffiziente Wärmepumpen werden gefördert mit bis zu 2.000 Euro pro Solarheizung. Bei der Kombination mit einem Pelletkessel gibt es sogar bis zu
4.000 Euro. Die wichtigsten Konditionen im Überblick: 90 Euro / m2 für Kombi-Solaranlagen (Heizung und Warmwasser), 500 Euro Bonus bei gleichzeitigem Einbau einer Solaranlage bei Biomasseanlagen und Wärmepumpen, 1,5-fache der Basisförderung beim Effizienzbonus (Wegfall 2. Stufe), Keine Innovationsförderung für Wärmepumpen Der Kesseltauschbonus bleibt unverändert bei
400 Euro. Aber beeilen Sie sich. Jetzt ist der beste Zeitpunkt für eine neue Biomasse oder Solarheizung, denn gefördert wird nur so lange die Töpfe voll sind. Für folgende Anlagen wird keine Förderung mehr gewährt: Alle Anlagen, die in Neubauten installiert werden
Solaranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung, Luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel, Luft-Wärmepumpen mit JAZ < 3,7, Sole/Wasser- sowie Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit JAZ < 4,3, Gasbetriebene Wärmepumpen JAZ < 1,3. Die staatliche Förderung bedeutet Investitionssicherheit für private Heizungsmodernisierer, Handwerksbetriebe und Industrie. Fördergelder für
Ihre Investitionen und Kosten! Neben den reinen Energiespar-Themen wie beispielsweise Heizung, Wärmedämmung und regenerative Energien finden Sie weitere Förderungen im Baubereich. Dazu zählen auch wohnwirtschaftliche Themen. Das Angebot richtet sich nicht nur an private Bauherren und Vermieter, sondern auch an gewerbliche Nutzer und Kommunen. Bauherren und Modernisierer können den
Fördermittel Onlineservice kostenlos nutzen. Zum Abrufen der individuellen Fördermittelauskunft rufen Sie einfach unter “Fördermittel” den entsprechenden Fragebogen auf. Sie erhalten die Zusammenstellung der für Sie in Frage kommenden Förderprogramme direkt und online nach dem Ausfüllen. Eine regelmäßige Nutzung der meisten Datenbanken zu geschäftlichen Zwecken ist kostenpflichtig, Wenn Sie häufige Abfrage zu staatlichen Fördermitteln, Zuschüssen und Programmen und deren Höhe
stellen, sollten Sie ein preiswertes Abonnement abschliessen. Besuchen Sie dazu den Bereich für Abonnenten. Sofern Sie wünschen, können Sie über das Auskunftsformular weitere Services der Anbieter aus Industrie und Handel anfordern. Besonders empfehlen wir Ihnen einen Besuch auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) oder Sie nutzen die Leistungen
des Deutschen Energieberater-Netzwerks e.V. Die Energieberater dieses Vereins beraten Sie neutral und unabhängig vor der Durchführung von Energiesparmaßnahmen und helfen Ihnen bei der Beantragung von Fördergeldern. Hier können Sie auch verschiedene Antragsformulare downloaden. Antrag auf Basisförderung einer Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse
für Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände. Antrag auf Basisförderung einer Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse für kleine
und mittlere Unternehmen (KMU), Unternehmen (KMU), an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind für freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau; wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Antrag auf Basisförderung einer solarthermischen Anlage für Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften oder kommunale
Zweckverbände. Antrag auf Basisförderung einer solarthermischen Anlage für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Unternehmen (KMU), an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind für freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau; wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Antrag auf Basisförderung einer effizienten Wärmepumpe für Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände. Antrag auf Basisförderung einer effizienten Wärmepumpe für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU), Unternehmen (KMU), an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind für freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau; wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Antrag auf Basisförderung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU), Unternehmen (KMU), an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind für freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau werden zur Zeit über die Energieeinspeisung gefördert. In einer KWK-Anlage (z. B. einem Blockheizkraftwerk) wird gleichzeitig Strom und Nutzwärme erzeugt. Durch diese Kraft Wärme Kopplung kann die eingesetzte Energie (z. B.
Heizöl, Erdgas) sehr viel effizienter genutzt werden als bei der herkömmlichen Erzeugung in getrennten Anlagen. Hauptvorteil ist neben der Reduktion von CO2-Emissionen dass in erheblichem Umfang Primärenergie eingespart wird. Wie werden KWK-Anlagen gefördert? Vergütung für den Strom aus KWK-Anlagen, der in das allgemeine Stromnetz ausgespeist wird. Der Stromnetzbetreiber zahlt für den
in sein Netz eingespeisten KWK-Strom einen Grundpreis sowie einen KWK-Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Näheres finden Sie links unter KWK-Stromvergütung. Förderung von Solarkollektoranlagen Antragsverfahren Allgemeines Den Antragstellern wird empfohlen, sich vor der Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie nebenstehend. Staatliche Unterstützung für einen nachwachsenden Rohstoff Der Einsatz von Holz und Pellets als erneuerbare Energiequelle wird staatlich unterstützt. Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung
einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Über regionale Fördermöglichkeiten von wasserführenden Zentralheizungs Kaminöfen und Heizkesseln informieren Sie sich bitte bei dem Bürgerservice Ihres Landkreises. Das
Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien fördert durch finanzielle Bezuschussung den Einbau von Pelletheizkesseln, Pellet-Kaminofen und Solarkollektoren, sofern sie bestimmte Auflagen erfüllen. Darüber hinaus besteht für Sie die Möglichkeit, den Einbau einer neuen Heizungsanlage mit einem Holzvergaser- oder Pelletkessel durch besonders günstige Zinssätze von der Kreditanstalt für
Wiederaufbau finanzieren zu lassen. In einigen Bundesländern können weitere Förderungen beansprucht werden. Informationen hierzu sind bei Verbraucherzentralen, Energieagenturen oder bei regionalen Gebietsvertretern erhältlich. Die für die Beantragung von Fördermitteln nötigen
unterschriebenen Herstellererklärungen für förderfähige Heizkessel, Pellet-Kaminöfen und Kamineinsätze finden Sie i. d. R. auf den Seiten der Hersteller. Sie können die Herstellererklärungen aber auch bei uns abrufen. Halten Sie hierzu Hersteller, Artikel und Artikelnummer bereit.
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